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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Medienarbeit
Dieter Nickel

 

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Stand: 23. April 2024

Allgemeines
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Medienarbeit Dieter Nickel, ,  – nachfolgend kurz MDN genannt. Sie sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge.

Geltungsbereich
Die Vertragsbedingungen gelten ausschließlich. Von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners (im weiteren Kunde genannt) der MDN haben keine Gültigkeit. Allen Lieferungen und Leistungen der MDN liegen diese Bedingungen zugrunde.

Zustandekommen des Vertrages
Die Angebote der MDN sind freibleibend und unverbindlich. Sie besitzen eine Gültigkeit von sechs Wochen nach Ausstellung (Datum). Die Bestellung bzw. Auftragserklärung des Kunden ist ein bindendes Angebot per Schriftform (auch E-Mail). Aufträge sind verbindlich, wenn sie persönlich, telefonisch, brieflich, per Fax oder per E-Mail erteilt werden. Für die Ausführung eines Auftrages gelten die in der Auftragsbestätigung sowie in den hier vorliegenden AGB gemachten Angaben. Die MDN kann dieses Angebot nach ihrer Wahl innerhalb von sechs Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Kunden innerhalb dieser Frist die bestellte bzw. in Auftrag gegebene Arbeit zugesandt bzw. übergeben oder online gestellt wird. Änderungen, Ergänzungen des Auftrages oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (auch E-Mail) sowie der Bestätigung durch die MDN. Dies gilt auch bezüglich Vertragsänderungen nach Vertragsabschluss.

Vergütung/Preise
Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage der jeweils aktuellen Angebote der MDN bzw. der Preisliste (falls aktuell vorhanden) in der jeweils aktuellen Ausgabe, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind (Preisliste kann angefordert werden und ist online verfügbar, wenn eine aktuelle Version vorliegt). Preisangaben verstehen sich in jedem Falle zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer. Die Vergütung für die Veröffentlichung im Online-Portal Medienarbeit (http://www.medienarbeit.de) ist monatlich vorab zu begleichen. Bei rabattierten längerfristigen Vereinbarungen ist die Vergütung für die gesamte Laufzeit vorab fällig. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist die MDN berechtigt, die Veröffentlichung bis zur vollständigen Begleichung der Vergütung in der vereinbarten Höhe auszusetzen. Nach vollständigem Zahlungseingang stellt die MDN die vereinbarten Texte und Bilder schnellstmöglich – spätestens jedoch nach 7 Tagen – wieder online. Zusätzliche Leistungen wie Entwürfe, Bildbearbeitung etc. sind getrennt anzubieten und zu verrechnen. Wird der Vertrag zur Veröffentlichung im Online-Portal nach Ablauf der Vertragszeit verlängert, so wird dem Kunden ein Rabatt in Höhe von 10 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung gewährt, falls sich der Inhalt des Angebotes nicht ändert. Ansonsten ist ein neuer Vertrag zu vereinbaren.

Lieferzeit/Lieferung
Gerät die MDN in Verzug, so ist seine Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag in Höhe von 30 % des vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch auf 2500 €, begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche bestehen insoweit nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung etwa bestehender (Mitwirkungs-) Verpflichtungen des Kunden voraus. Soweit die MDN jede in Zusammenhang mit dem Auftrag erstellte Arbeit oder auch nur Entwürfe versendet, so geschieht dies auf Gefahr und Kosten des Kunden.
Entwürfe, Programmierarbeiten und sämtliche weitere Tätigkeiten, die zur Erarbeitung der in Auftrag gegebenen Arbeit erforderlich sind, bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Programmierarbeiten geliefert, so entfällt die Vergütung für die Nutzung. Es verbleibt die Vergütung für die Fertigung der Entwürfe und/oder Programmierarbeiten sowie der weiteren Tätigkeiten. Werden die Entwürfe später doch benutzt, so hat die MDN auch Anspruch auf die Vergütung für die Nutzung der Entwürfe und/oder Programmierarbeiten. Sonderleistungen wie etwa die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskript-Studium oder Druck-Überwachung werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet. Die MDN ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde erteilt der MDN entsrpechende Vollmacht. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der MDN abgeschlossen werden, ist der Kunde verpflichtet, die MDN im Innenverhältnis von den daraus resultierenden Verbindlichkeiten freizustellen. Auslagen für technische Nebenkosten – insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktion, Satz und Druck etc. sind vom Kunden zzgl. zur Vergütung zu erstatten. Reisekosten und Spesen für Reisen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich und vom Kunden genehmigt sind, sind ebenfalls vom Kunden zzgl. zur Vergütung zu erstatten. Die Rechnungen der MDN sind innerhalb von 10 Tagen nach Übergabe/Übersendung der Arbeit ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wird die Arbeit in Teilen übergeben/übersandt, so gilt dies auch für eine entsprechende Teilvergütung. Die MDN ist berechtigt, bei Vertragsabschluss eine Abschlagszahlung von 1/3 der voraussichtlichen bzw. vereinbarten Gesamtvergütung und nach Fertigstellung die restlichen 2/3 innerhalb von 10 Tagen fällig zu stellen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist die MDN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Aufrechnungs-Rechte stehen dem Kunden nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der MDN schriftlich anerkannt sind. Etwa erstellte Kostenvoranschläge der MDN sind in jedem Falle unverbindlich. Sie können um bis zu 20 % überschritten werden, ohne dass dem Kunden hieraus ein Kündigungsrecht erwächst.

Eigentumsvorbehalt
An Entwürfen werden von der MDN ausschließlich Nutzungsrechte, nicht jedoch Eigentumsrechte daran übertragen. Dies jedoch erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung. Die erstellte Arbeit bleibt bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden alleiniges Eigentum der MDN. Die MDN ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts an den Kunden herauszugeben. Wünscht der Kunde die Herausgabe von Dateien oder Layouts, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die MDN dem Kunden Dateien oder Layouts zur Verfügung gestellt, so dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der MDN geändert werden. Journalistische Arbeiten bleiben stets Eigentum des Journalisten. Bei Programmier-Arbeiten werden dem Kunden – sofern nicht anders vereinbart – die Quellcodes nach vollständiger Bezahlung der Leistung zur Verfügung gestellt.

Urheber- und Nutzungsrechte
Für jede Nutzung gelten neben den getroffenen Vereinbarungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes. Die eingeräumten Rechte gelten nur für den vereinbarten Zweck, Sprachraum und Umfang zur einmaligen Nutzung. Jede erneute Nutzung oder sonstige Ausweitung des ursprünglich eingeräumten Nutzungsrechtes ist nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung der MDN erlaubt. Dies gilt insbesondere für die Freigabe des Materials zu Zwecken der Werbung. Eingeräumte Nutzungsrechte können ohne Zustimmung der MDN auch dann nicht übertragen werden, wenn die Übertragung im Rahmen der Gesamtveräußerung eines Unternehmens oder der Veräußerung von Teilen eines Unternehmens geschieht (§34 Abs.3 UrhG). Diese Klausel ist als gesonderte Vereinbarung gem. §34 Abs.4 UrhG anzusehen. Exclusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden. Die Weitergabe des Materials oder die Übertragung von Rechten an Dritte durch den Kunden darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der MDN nicht erfolgen. Das Material darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der MDN nicht in ein Datenbanksystem eingespeichert oder sonst elektronisch verwertet oder bearbeitet werden. Das Material darf im Sinne des §14 UrhG weder entstellt, noch sonst beeinträchtigt werden. Ein Urhebervermerk im Sinne des §13 UrhG wird bei journalistischen Arbeiten stets verlangt und zwar in einer Weise, die keinen Zweifel an der Identität des Urhebers und der Zuordnung zum einzelnen Beitrag lässt. Jeder der MDN erteilte Auftrag ist ein urheberrechtlich geschützter Vertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den hierzu erfolgten Arbeitsleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe sowie die erstellte Arbeit der MDN sind/ist urheberrechtlich geschützt. Hierzu gehören auch im Rahmen der Arbeit angefertigte Lichtbilder, Negative, Filme, Texte, Ton-, Bild- oder Datenträger. Sämtliche Arbeiten der MDN – insbesondere Entwürfe und Reinzeichnungen - dürfen ohne deren ausdrückliche und schriftliche Zustimmung weder im Original noch bei einer Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig. Ein Verstoß des Kunden hiergegen begründet einen Anspruch der MDN auf Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen Wertes der vereinbarten Vergütung. Ist eine solche nicht vereinbart, so gilt die gemäß Tarifvertrag für Dienstleistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart. Hat der Kunde bei journalistischen Arbeiten nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung des Materials die Annahme erklärt, kann das Material ohne weitere Bindung an den Kunden anderweitig angeboten werden. Die MDN überträgt dem Kunden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte an der erstellten Arbeit. Diese dürfen ohne Zustimmung der MDN nicht an dritte Personen weitergegeben oder diesen zur eigenen Verwendung zugänglich gemacht werden. Die MDN ist berechtigt, auf etwaigen Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung dieses Rechtes begründet zudem einen Schadenersatzanspruch der MDN in Höhe der vereinbarten oder gemäß Tarifvertrag für Dienstleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schadenersatzanspruch bei entsprechendem Nachweis geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt. Für die Arbeit verwendete Vorschläge des Kunden begründen kein Mit-Urheberrecht.

Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
Im Rahmen des jeweiligen Auftrages besteht für die MDN Gestaltungsfreiheit. Beanstandungen oder Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Sofern der Kunde während oder nach der Produktion Änderungen wünscht, so hat er hierfür entstehende Mehrkosten zu tragen. In jedem Fall bleibt der Kunde verpflichtet, der MDN die für bereits durchgeführte Arbeiten entstandene Vergütung zu entrichten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, so kann die MDN eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er darüber hinaus Schadenersatz verlangen. Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Unterlagen oder Vorlagen alleine berechtigt ist und keine Rechte Dritter daran bestehen. Sollte dies nicht der Fall sein, so hat der Kunde die MDN insoweit von sämtlichen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen. Etwaige Rechtsverfolgungskosten hat insoweit der Kunde zu tragen. Zu verwendende Vorlagen oder Unterlagen des Kunden hat der Kunde der MDN unentgeldlich und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
Vor der Ausführung von Vervielfältigungen sind der MDN vom Kunden Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung erfolgt nur aufgrund gesonderter Vereinbarung durch die MDN. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die MDN berechtigt, die aus ihrer Sicht erforderlichen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu erteilen. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Kunde der MDN mindestens zehn, höchstens jedoch 20 mangelfreie, ungefaltete (außer bei Foldern etc.) Belege unentgeldlich. Die MDN ist berechtigt, diese Muster und Abbildungen davon unentgeldlich zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

Gewährleistung/Haftung
Die MDN verpflichtet sich, die in Auftrag gegebenen Arbeiten mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Auswahl und Anleitung von Erfüllungsgehilfen. Sofern die MDN notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der MDN. Insoweit haftet die MDN für Auswahl- und Anleitungsverschulden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Kunden übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und Ton. Insoweit haftet die MDN nicht. Liegt ein von der MDN zu vertretender Mangel vor, so ist diese nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzleistung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist die MDN verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass das Arbeitsprodukt nach einem anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht werden muss. Im Falle einer journalistischen Veröffentlichung gilt eine Gegendarstellung als Behebung eines Mangels. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl oder ist die MDN zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die die MDN zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vergütung angemessen herabzusetzen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden – insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenem Gewinn oder wegen sonstiger Vermögensschäden (ausgenommen Schadenersatzansprüchen bei Leistungsverzug der MDN) sind ausgeschlossen. Auch ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, so ist die Haftung der MDN auf den voraussehbaren Schaden, höchstens jedoch auf 2500 €, begrenzt. Die Gewährleistungsfrist beträgt vier Wochen ab Übergabe oder Veröffentlichung der Arbeit. Beanstandungen bzw. Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe oder Veröffentlichung der Arbeit schriftlich bei der MDN geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist von 14 Tagen gilt die Arbeit als mangelfrei abgenommen. Bei fehlerhaftem Abdruck von Anzeigen hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung. Bei dem Zweck der Anzeige erheblich beeinträchtigenden Fehlern hat der Auftraggeber Anspruch auf Veröffentlichung einer einwandfreien Ersatzanzeige in der nächsten erreichbaren Ausgabe. Weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

Änderungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen am Online-Portal
Die MDN behält sich vor, Änderungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen am Online-Portal vorzunehmen; insbesondere Rubrizierungen und deren Verfeinerung sowie optische Anpassungen. Die zum Zeitpunkt der Änderungen, Ergänzungen und Weiterentwicklungen bestehenden Verträge behalten ihre Gültigkeit.

Besondere Umstände
Höhere Gewalt und/oder Arbeitskämpfe befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung auch im Verzugsfalle von den Leistungspflichten.

Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bestimmungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen und rechtlichen Inhalt am nächsten kommt. Das gleiche gilt sinngemäß für die Ausfüllung von Vertragslücken.

Rechtsraum
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland – auch bei Lieferungen ins Ausland.
Erfüllungsort ist Wasserburg (Bodensee), Gerichtsstand ist Lindau am Bodensee.

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